Energieausweis

Der Energieausweis ist seit 2009 für alle Wohngebäude in Deutschland Pflicht.
Seit Mai 2014 enthalten neu ausgestellte Energieausweise eine Effizienzklasse, wie man sie von Elektrogeräten kennt. Die Skala reicht von A+ bis H, wobei die Klassen A und B, je nach Gebäudetyp, über den Neubaustandard hinausgehen.
Effizienzklasse und Energiekennwert müssen bereits in den Immobilienanzeigen veröffentlicht werden. Bei alten Ausweisen, die noch keine Effizienzklasse haben, reicht die Veröffentlichung des Energiekennwerts.

Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen des Energieausweises werden in Deutschland in der EnEV geregelt.

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