Renewable-Ready-Gashybrid

Unter dem Begriff „Renewable-Ready“ verstehen Experten die Erweiterung eines Gas-Brennwertkessels um einen umweltfreundlichen Wärmeerzeuger– und das innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums. Die bedeutet, dass die neue Gas-Brennwertheizung bereits mit Speicher sowie Steuerungs- und Regelungstechnik für die spätere Einbindung eines erneuerbaren Wärmeerzeugers installiert wird.

Gas-Hybrid-Heizung

Eine Gas-Hybrid-Heizung erzeugt Wärme, in dem sie zum einen fossiles Heizgas verbrennt. Zum anderen wird die Gasverbrennung mit einer weiteren, oft erneuerbaren Energiequelle ergänzt. Damit wird die Heizung umweltfreundlicher. Desweiteren kann zum Beispiel durch die Kombination mit einer Wärmepumpe Heizkosten gespart werden.

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EE-Hybrid

EE-Hybridheizungen kombinieren ausschließlich in einer Form mindestens zwei Heiztechnologien, z.B. Solar, Biomasse oder Wärmepumpe über eine gemeinsame Steuerungs- und Regelungstechnik.

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EE

EE bedeutet erneuerbare Energien bzw. ein Wärmererzeuger, der mit erneuerbarer Energie betrieben wird.

Biomasse-Anlage

Biomasse-Anlagen sind Feuerstätten, die mit Holzpellets, Sägeholzresten, Holzrinde oder Holzhackschnitzel betrieben werden. Dazu zählen auch besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel und Kombinationskessel sowie Pelletöfen mit Wassertasche (hydraulisch mit der Zentralheizung verbunden).

Energieausweis

Der Energieausweis ist seit 2009 für alle Wohngebäude in Deutschland Pflicht.
Seit Mai 2014 enthalten neu ausgestellte Energieausweise eine Effizienzklasse, wie man sie von Elektrogeräten kennt. Die Skala reicht von A+ bis H, wobei die Klassen A und B, je nach Gebäudetyp, über den Neubaustandard hinausgehen.
Effizienzklasse und Energiekennwert müssen bereits in den Immobilienanzeigen veröffentlicht werden. Bei alten Ausweisen, die noch keine Effizienzklasse haben, reicht die Veröffentlichung des Energiekennwerts.

Ausstellung, Verwendung, Grundsätze und Grundlagen des Energieausweises werden in Deutschland in der EnEV geregelt.

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Energiesparverordnung (EnEV)

Die Energiesparverordnung, kurz EnEv, legt die energetischen Anforderungen an Gebäude fest, die beheizt oder klimatisiert werden. Die Verordnung enthält Vorschriften bzgl. Neubau, sowie zur Nachrüstung und Sanierung von Gebäuden.
Die Vorgaben der EnEV beziehen sich neben der Heizungs- und Klimatechnik auch auf die Wärmedämmung des Gebäudes.

Vorschriften der EnEV für den Neubau

Ziel ist es, den Primärenergiebedarf zur Gebäudeheizung und Warmwasserbereitung zu reduzieren. Die Betrachtung der Primärenergie bezieht die Energiemenge ein, welche ins Haus geliefert und zum anderen, welcher Energieträger verwendet wird sowie die Auswirkungen auf die Umwelt. Vorteile bringen die Nutzung von regenerativen Energien, wie Sonnenkollektoren im Vergleich zu Öl, Gas oder Strom.
Bei der Ermittlung der Energiebilanz wird neben der Heizung und Klimatisierung auch Warmwasserbereitung, Lüftungsanlagen sowie die elektrische Energie für Pumpen, Brenner und Regler berücksichtigt.
Weitere Regelungen betreffen die Luftdichtheit des Gebäudes und die Reduzierung von Wärmebrücken.

Die aktuell gültigen energetischen Anforderungen an Neubauten sind ein Zwischenschritt hin zum „Niedrigstenergiegebäude„, welches ab 2021 europaweit als Standard gelten soll. Diese Häuser zeichnen sich durch eine sehr gute Gesamtenergieeffizienz aus und benötigen damit nur noch wenig Energie, welche möglichst regenerativ erzeugt werden soll.

Nachrüstung und Sanierung von Bestandsbauten nach EnEV

Bei bestehenden Gebäuden unterscheidet die EnEV zwischen Austausch- und Nachrüstpflichten sowie „bedingte Anforderungen“, die nur berücksichtigt werden müssen, wenn das Gebäude ohnehin modernisiert wird.

Austausch- und Nachrüstpflichten bei Altbauten

  • Diese Vorgaben gelten für alle Mehrfamilienhäuser unabhängig von einer Sanierung. Ausgenommen davon sind Ein- und Zweifamilienhäuser, wenn der Eigentümer bereits seit Anfang 2002 selbst im Gebäude wohnt. Wurde das Gebäude in der Zwischenzeit verkauft, muss der Käufer folgende Vorgaben innerhalb von zwei Jahren erfüllen:
  • Heizkessel die älter als 30 Jahre sind, dürfen nicht mehr betrieben und müssen ausgetauscht werden. Dies gilt nicht für Brennwert- oder Niedertemperaturkessel.
  • Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden.
  • Oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen mussten bereits bis Ende 2015 nachträglich gedämmt werden.
    Bei Holzbalkendecken ist es ausreichend, die Hohlräume mit Dämmstoff zu füllen.

Anforderungen bei Erneuerungen oder Modernisierungen

Die EnEV regelt hier die Mindeststandards, wenn Bauteile verändert oder modernisiert werden, z.B. wenn Fenster ausgetauscht werden.
Bei umfassenden Modernisierungen wird eine energetische Gesamtbilanzierung durchgeführt. Dabei darf der Primärenergiebedarf des sanierten Gebäudes bis zu 87 Prozent über dem eines entsprechenden Neubaus liegen.

Erfolgen nur einzelne Sanierungsarbeiten, beispielsweise die Dämmung der Außenfassade, gibt die EnEV bestimmte Anforderungswerte an den Wärmedurchgangskoeffizienten des Bauteils vor.

Weitere EnEV Regelungen und Vorschriften

  • Energieausweis
    Die Erstellung eines Energieausweises ist zwingend notwendig, für alle beheizten oder gekühlten Gebäude, die verkauft oder vermietet werden sollen. Damit wird potentiellen Mietern oder Käufern ein Einblick in die energetische Qualität und den Wohnkomfort der Immobilie gewährt. Der Energieausweis muss bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt werden. Bestandsmieter haben dagegen kein Recht auf Einsichtnahme.
  • Klima- und Lüftungsanlagen
    Klimaanlagen müssen regelmäßig durch fachkundige Personen geprüft werden. Im Anschluss erhält der Betreiber eine Bescheinigung mit den Ergebnissen. Diese muss auf Verlangen den zuständigen Behörden vorgezeigt werden.
  • Kontrolle durch Sachverständige und Schornsteinfeger
    Werden bestehende Gebäude baulich verändert, die die Einhaltung der EnEv erfordern, muss der Bauherr sich die Einhaltung der Anforderungen von einem Sachverständigen für Wärmeschutz bestätigen lassen. Diese Bescheinigung muss mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.
    Der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger überprüft ob alte Heizkessel ausgetauscht und Rohrleitungen genügend gedämmt sind.

Verstöße gegen die EnEv können von Behörden als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Bußgeld belegt werden.

Wechselstrom

Beim Wechselstrom ändert sich die Richtung des Stroms immer wieder, sowie die Menge der bewegten Ladung.
Weltweit wir die elektrische Energieversorgung am häufigsten mit sinusförmigen Wechselstrom vorgenommen.

Wechselrichter

Ein Wechselrichter ist ein elektrisches Gerät, welches die Gleichspannung in Wechselspannung umwandelt. Somit wandelt er den Gleichstrom in Wechselstrom oder immer häufiger in 3-phasigen Wechselstrom um.
Auf dem Markt existieren hierzu eine Vielzahl an Wechselrichtern, welche sich nicht nur in ihrer Funktionsweise sondern auch in ihrem Leistungsbereich unterscheiden.

Gleichstrom

Gleichstrom ist ein in Stärke und Richtung konstanter Strom. Dieser wird durch eine konstante Spannung, beispielsweise die Spannung einer Batterie, angetrieben.