NEUE FÖRDERUNG ZUR HEIZUNGSSANIERUNG
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HEIZUNGSSANIERUNG MIT ERNEUERBAREN ENERGIEN LOHNT SICH
Zum 01. Januar 2020 wurde die Bundesförderung für Heizungssanierung neu aufgestellt. Immobilieneigentümer haben damit zwei Möglichkeiten: entweder sie nutzen die Förderung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
oder die steuerliche Förderung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden.
BAFA- FÖRDERUNG FÜR DEN EINBAU NEUER HEIZSYSTEME IN GEBÄUDEN
- Biomasse:
- Gebäudebestand: 35% allgemeiner Fördersatz, 45% Fördersatz bei Ersatz Ölheizung
- Neubau: 35% Fördersatz
- Wärmepumpe:
- Gebäudebestand: 35% Allgemeiner Fördersatz, 45% Fördersatz bei Ersatz Ölheizung
- Neubau: 35% Fördersatz
- EE-Hybrid:
- Gebäudebestand: 35% Allgemeiner Fördersatz, 45% Fördersatz bei Ersatz Ölheizung
- Neubau: 35% Fördersatz
- Solarthermie:
- Gebäudebestand: 30% Allgemeiner Fördersatz, keine Förderung bei Ersatz Ölheizung
- Neubau: 30% Fördersatz
- Gashybrid mit EE:
- Gebäudebestand: 30% Allgemeiner Fördersatz, 40% Fördersatz bei Ersatz Ölheizung
- Neubau: keine Förderung
- Renewable Ready- Gashybrid & Nachrüstung EE nach spätestens 2 Jahren
- Gebäudebestand: 20% Allgemeiner Fördersatz, keine Förderung bei Ersatz Ölheizung
- Neubau: keine Förderung
STEUERLICHE FÖRDERUNG FÜR ENERGETISCHE MAßNAHMEN
Die Sanierungskosten können in Höhe von 20 Prozent über drei Jahre verteilt von der Einkommenssteuer abgezogen werden.
Die Steuerermäßigung beträgt in den ersten beiden Jahren jeweils 7% (max. je 14.000 Euro) und im dritten Jahr 6% (maximal 12.000 Euro). Steuervergünstigung gilt nur, wenn der Steuerpflichtige das Gebäude im jeweiligen Steuerjahr für eigene Wohnzwecke nutzt und das Gebäude bei der Durchführung der Modernisierungsmaßnahme älter als 10 Jahre ist.
Die Förderung kann auch für Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden, wobei der Höchstbetrag auf 40.000 Euro festgelegt und die Sanierung von einem Fachunternehmen durchgeführt werden müssen.
- Gefördert werden folgende Maßnahmen:
- die Wärmedämmung von Wänden
- die Wärmedämmung von Dachflächen
- die Wärmedämmung von Geschossdecken
- die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
- die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage
- die Erneuerung der Heizungsanlage
- der Einbau von digitalen Systemen zu energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind.